Im Jahr 2024 haben Ransomware-Attacken ein neues Rekordniveau erreicht und stellen weltweit eine ernsthafte Bedrohung für Unternehmen dar. Besonders betroffen sind sensible Bereiche wie das Gesundheitswesen und Behörden, aber auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erleben zunehmend solche Angriffe. Cyberkriminelle nutzen dabei immer häufiger das Entwenden von Daten, um Lösegeld zu erpressen. Eine perfide Methode, die oft leider erfolgreich ist und die Gefahrenlage verschärft. Zusätzlich verkomplizieren sich die rechtlichen Anforderungen bei grenzüberschreitenden Vorfällen. Dort greifen neben der DSGVO dann weitere Meldepflichten wie zum Beispiel die NIS2-Richtlinie.
Wie können sich Unternehmen jedoch schützen? Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bietet einen wichtigen Rahmen, indem sie klare Pflichten und Meldewege definiert.

Wie hilft die DSGVO beim Datenschutz bei Cyberangriffen?
Die DSGVO verlangt von Unternehmen, technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu ergreifen (siehe Artikel 32 in DSVGO). Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Datenschutzvorfall, wie einer Ransomware-Attacke, dann greifen die Meldepflichten der Verordnung. Wichtig: Der geforderte ‚Stand der Technik‘ ist kein starrer Maßstab, sondern entwickelt sich kontinuierlich mit den technologischen Möglichkeiten weiter.
Nach Artikel 33 DSGVO müssen Verantwortliche eine Datenschutzverletzung unverzüglich und spätestens innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde melden. Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn eindeutig kein Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen vorliegt.
Doch wie funktioniert die korrekte Meldung in der Praxis? Welche Schritte sollten Unternehmen durchführen?
Wie meldet man einen Ransomware-Vorfall?
- Interne Abläufe prüfen: Falls noch nicht vorhanden, sollten klare Prozesse zur Behandlung von Datenschutzverletzungen eingeführt und regelmäßig aktualisiert werden.
- Risiko genau einschätzen: Ermitteln Sie genau, ob und welche personenbezogenen Daten betroffen sind. Diese Bewertung ist elementar für die weitere Kommunikation mit der Datenschutzbehörde.
- Fristgerecht melden: Die Erstmeldung muss innerhalb von 72 Stunden erfolgen, auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Details bekannt sind. Ergänzende Informationen können später nachgereicht werden.
- Sichere Kommunikation: Sensible Daten sollten in verschlüsselter Form an die Aufsichtsbehörde übermittelt werden, um Sicherheit zu gewährleisten.
- Sofortige Gegenmaßnahmen: Warten Sie nicht auf ein vollständiges forensisches Gutachten, sondern ergreifen Sie sofort Maßnahmen zur Eindämmung des Vorfalls und dokumentieren Sie diese gewissenhaft.
- Strafanzeige stellen: Reichen Sie bei den zuständigen Stellen eine Strafanzeige ein. Das zeigt Ihre Handlungsbereitschaft und unterstützt die Schadensbegrenzung.
- Regelmäßige Updates an Behörden: Informieren Sie die Aufsichtsbehörde kontinuierlich über den Fortschritt Ihrer Maßnahmen – Transparenz erleichtert die Zusammenarbeit erheblich.
- Lückenlose Dokumentation: Jeder Schritt im Umgang mit dem Vorfall sollte intern genau festgehalten werden. Diese Aufzeichnungen sind wichtig, unabhängig vom Ausmaß des Risikos, und können bei Prüfungen angefordert werden.

Wie arbeitet man erfolgreich mit der Aufsichtsbehörde zusammen?
Um effektiv mit der Datenschutzbehörde zusammenzuarbeiten, sind folgende Punkte entscheidend:
- Sie sollten benötigte Informationen schnell bereitstellen.
- Halten Sie die Behörde kontinuierlich über den Verlauf und die Maßnahmen auf dem Laufenden.
- Nehmen Sie die Empfehlungen der Behörde zur Verbesserung Ihrer Datenschutzpraxis ernst und setzen Sie diese um.
Diese proaktive Einstellung zeigt, dass Sie Datenschutzverletzungen ernst nehmen und künftige Vorfälle bestmöglich verhindern möchten.

Wie wird die DSGVO zum strategischen Cybersecurity-Instrument?
Die DSGVO definiert nicht nur den gesetzlichen Rahmen für den Schutz personenbezogener Daten, sondern fördert auch eine nachhaltige Cybersicherheitsstrategie. Nach Artikel 32 gilt es, die Sicherheit der digitalen Infrastruktur so zu gestalten, dass Unternehmen widerstandsfähiger gegenüber Cyberbedrohungen sind.
Angesichts der steigenden Zahl von Ransomware-Angriffen wird die DSGVO zu einem unverzichtbaren Instrument: Sie fordert nicht nur Reaktionsfähigkeit bei Vorfällen, sondern auch aktive Prävention. Unternehmen, die die DSGVO umfassend umsetzen, stärken langfristig ihre digitale Sicherheitslage. Dadurch entsteht auch ein messbarer Wettbewerbsvorteil, denn Kunden vertrauen zunehmend mehr Unternehmen, die nachweislich ihre Daten schützen können.

Fazit: Was macht Ransomware zu einer unternehmensweiten Herausforderung?
Ransomware ist nicht nur ein technisches Problem, sondern immer auch ein Datenschutzvorfall mit erheblichen Folgen. Die Einhaltung der DSGVO ist dabei nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance, Cybersicherheit auf einem höheren Niveau zu etablieren. Wer diese Anforderungen ernst nimmt, legt ein solides Fundament zum Schutz sensibler Daten und verschafft sich im digitalen Wettbewerb einen klaren Vorteil.
Mit dem AI Act und der vollständigen Umsetzung der NIS2-Richtlinie stehen bereits die nächsten regulatorischen Herausforderungen vor der Tür. Der AI Act wird ab 2025 zusätzliche Compliance-Anforderungen für KI-Systeme bringen, während NIS2 die Cybersicherheitspflichten für kritische Infrastrukturen und große Unternehmen erheblich verschärft. Beide Regelwerke bauen auf den DSGVO-Prinzipien auf und erweitern diese um neue Dimensionen. Unternehmen, die heute bereits DSGVO-konform agieren, haben somit den idealen Grundstein für die kommenden regulatorischen Anforderungen gelegt.



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